Kinder der Nacht
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 Satzung der Kinder der Nacht

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BeitragThema: Satzung der Kinder der Nacht   Satzung der Kinder der Nacht I_icon_minitimeDi Jun 30, 2009 7:00 pm

§ 1 - Anerkennung der AGB

(1) Die Clanmitglieder erkennen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Spiels vorbehaltlos und in vollem Umfang an.

(2) Ein Verstoß gegen die AGB führt zur Abmahnung durch den Ältestenrat


§ 2 - öffentliches Verhalten

(1) Die Kinder der Nacht verpflichten sich zu gebührlichen öffentlichen Auftreten, hierzu gelten folgende Auflagen:

Ehrencodex

(2) Ein Kind der Nacht bemüht sich um die Einhaltung der Gesetze der deutschen Sprache, eine Korrektur durch Clanmitglieder ist zulässig und hat angenommen und umgesetzt zu werden.

(3) Ein Kind der Nacht äußert keine öffentlichen Beleidigungen gegenüber anderen, freundlicher Spott ist davon ausgenommen.

(4) Ein Kind der Nacht betritt nicht unaufgefordert fremde Kämpfe, sollte dies aus versehen geschehen ist eine sofortige Entschuldigung an den Kampfbegründer zu versenden; zudem ist darauf zu achten, dass man ausreichend wenig Schaden verursacht um dem Kampfbegründer die Belohnung (Drop) nicht weg zu nehmen. Sollte dies doch geschehen, ist dem Kampfbegründer nach dem Kampf anzubieten, die Belohnung oder eine entsprechende Entschädigung zu übergeben, wobei die tatsächlich erhaltene Belohnung Vorrang hat. Die Entscheidung hier rüber obliegt dem Kampfbegründer.

(5) Ein Kind der Nacht wird jedem Hilferuf Folge leisten, sofern dies nicht der Erfüllung einer Claninternen Verpflichtung entgegensteht.

(6) Ein Kind der Nacht wird Rohstoffe, die es nicht selber herstellen kann ausschließlich im Clan oder bei eingetragenen "Händlern des Vertrauens" erwerben, sofern diese sich im Spiel befinden; eine entsprechende Prüfung ist Pflicht. Mit diesen Händlern wurde durch den Ältestenrat ein Preis vereinbart, der von beiden Seiten eingehalten wird.


§ 3 - Clankanal und Forum

(1) Die Anmeldung im Clanforum binnen einer Woche nach Beitritt in den Clan ist Pflicht.

(2) Vor Betreten des Spiels ist zu überprüfen, ob es neue Meldungen im Forum gibt - ist dies der Fall, sind diese zu lesen.

(3) Direkt nach Betreten des Spiel ist der Clankanal einzuschalten und die Anwesenheit durch Begrüßung bekannt zu geben.


§ 4 - Abmahnungen

(1) Ein Clanmitglied kann wegen Fehlverhalten und/oder Verstoßes gegen die Satzung durch den Ältestenrat abgemahnt werden.

(2) Die Abmahnung wird durch den Prinzen clansintern im entsprechenden Unterforum bekannt gemacht.

(3) Eine Abmahnung hat eine Haltwertzeit abhängig von der Stellung des Clanmitglieds, wird innerhalb dieser Zeit eine zweite Abmahnung ausgesprochen, verlängert sich die erste Abmahnung um die Dauer der zweiten Abmahnung.

(4) Wurde eine zweite Abmahnung ausgesprochen ist es dem abgemahnten Mitglied verwehrt Hilfe durch den Clan zu bekommen, es darf keine Gruppe mit dem abgemahnten Mitglied gebildet werden und es darf nicht auf Hilferufe des abgemahnten Mitglieds reagiert werden, ebenso ist der Handel mit diesem Mitglied untersagt. Die Dauer dieser Suspendierung richtet sich nach seinem Rang.

(5) Die Nichteinhaltung der Sanktionen durch andere Clanmitglieder kann zu einer Abmahnung führen, deren Dauer sich nach der Stellung richtet.

(6) Die Haltwertzeiten für Abmahnungen betragen:
- Neonate: 12 Wochen
- Anchilla: 9 Wochen
- Elder: 6 Wochen
- Primogen: 3 Wochen
- Prinz: 1 Woche

(7) Eine Dritte Abmahnung führt zum Ausschluss aus dem Clan


§ 5 - Respekt

(1) Den Aufforderungen eines ranghöheren Clanmitglieds ist folge zu leisten, solange diese Aufforderung nicht anderen Punkten der Satzung widerspricht und dem Clan weitestgehend dienlich ist.

(2) Ein Clanmitglied ist nicht zu beleidigen oder mit abfälligen Bemerkungen zu versehen, unabhängig von dessen Anwesenheit.

(3) Ein ranghöheres Clanmitglied ist berechtigt, Feldzüge zu organisieren und rangniederen Clanmitgliedern entsprechende Aufgaben zuzuteilen, sofern diese durch das befehligte Clanmitglied durchführbar sind; es darf dabei kein Auftrag sein, der Goldeinsatz benötigt.

(4) Ein rangniederes Clanmitglied ist von einem ranghöheren Clanmitglied rücksichtsvoll zu behandeln und nötigenfalls in einer entsprechenden Situation anzuleiten und im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten zu unterstützen.


§ 6 - Rangsystem

Ghul

(1) Wer in den Clan einsteigt ist Ghul (Mitglied auf Probe)

(2) Es gilt innerhalb der Probezeit (4 Wochen) keine Verstöße gegen die Satzung zu begehen und durch Einsatzbereitschaft und Präsenz seinen Willen zu bekunden, Mitglied des Clans zu sein; die Probezeit kann in besonderen Fällen um 1 bis 2 Wochen verkürzt werden.

(3) Ein Ghul, der während der Probzeit gegen die Satzung verstößt wird nach Erklärung des Verstoßes des Clans verwiesen.

(4) Nach Ablauf der Probezeit wird der Ghul entweder zum Neonaten befördert oder nach ausreichender Erklärung des Clans verwiesen.

Neonate

(5) Neonaten erhalten Stimmrecht bei Abstimmungen innerhalb des Clans, sowie die Berechtigung zum claninternen Handel zu den im Clan geltenden Preisen.

Anchilla

(6) Ab dem Zeitpunkt der Ernennung zum Neonaten wird innerhalb des Rates Buch über herausragende Leistungen (gute wie schlechte) geführt, diese Liste ist nur für den Rat und das Mitglied einsehbar - um weiter befördert werden zu können muss innerhalb von vier Wochen ein Überschuss von 20 positiven einträgen erreicht werden

(7) Zudem erforderlich zur Beförderung in den Rang eines Anchilla ist
- Level 5
- 60 Punkte Berufserfahrung in einem Sammlerberuf
- 30 Punkte Berufserfahrung in einem Erzeugerberuf
- Mindestens Rang Kämpfer

(8 ) Vor der Beförderung zum Anchilla wird das Clanmitglied zu einer Prüfung eingeladen, deren Inhalt dem Prüfling eine Woche vor der Prüfung bekannt gegeben wird. Die Teilnahme an der Prüfung ist freiwillig, aber Voraussetzung für die Beförderung

(9) Anchilla haben das Recht zu Anträgen gegenüber dem Clansrat, bezüglich Änderungen von Satzungspunkten

Elder

(10) Erforderlich zur Beförderung in den Rang eines Elder ist
- Level 6
- 30 positive Einträge in 4 Wochen
- 80 Punkte Berufserfahrung in einem Sammlerberuf
- 50 Punkte Berufserfahrung in einem Erzeugerberuf
- Mindestens Rang Elitekämpfer

(11) Vor der Beförderung zum Elder wird das Clanmitglied zu einer Prüfung eingeladen, deren Inhalt dem Prüfling eine Woche vor der Prüfung bekannt gegeben wird. Die Teilnahme an der Prüfung ist freiwillig, aber Voraussetzung für die Beförderung

(12) Elder haben das Recht sich um den Posten eines Primogens zu bewerben.

Primogen

(13) Primogen werden nach Bewerbung vom Ältestenrat ernannt. Sie leiten zusammen mit dem Prinzen den Clan und haben die besondere Verantwortung der Clansführung.


§ 7 - Stimmrecht

(1) Um einen Beschluss zu fassen muss eine Mehrheit erzielt werden.

(2) Bei ratsinternen Abstimmungen erhält der Prinz zwei Stimmen, die Primogene je eine Stimme.

(3) Bei allgemeinen Abstimmungen im Clan erhält jeder eine Stimme, der Ältestenrat jedoch ein Vetorecht.


§ 8 - Feldzüge

(1) Eine Feldzugsgruppe ist ein Verband aus mehreren Kämpfern in einer oder mehreren Gruppen, unabhängig von der spielmechanischen Gruppenzugehörigkeit.

(2) Innerhalb einer Feldzugsgruppe ist das höchtsrangige teilnehmende Clanmitglied Feldzugsleiter(in). Diese(r) hält den Kontakt zu den jeweiligen Gruppenanführern.

(3) Im Falle eine Questfeldzuges sind alle die eine Belohnung aus dem Feldzug zur Erfüllung der Queste benötigen in eine spielmechanische Gruppe zusammen zu fassen, während die anderen Teilnehmer des Feldzuges als Einzelspieler in die Kämpfe eingreifen, sobald sie vom Feldzugsleiter dazu aufgefordert werden.

(4) Im Falle eines Feldzuges, dem keine Queste zu Grunde liegt, werden die Teilnehmer in spielmechanische Gruppen zusammengefasst. Erhaltene Belohnungen werden, wenn teilbar, fair unter allen verteilt, wobei ranghöhere Teilnehmer den Vorzug bekommen. Über die Verteilung während des Feldzugs wird durch den Feldzugsleiter Buch geführt um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten.

(5) Eine temporäre Entfernung aus der Feldzugsgruppe erfolgt nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den/die Feldzugsleiter(in).

(6) Eine endgültige Entfernung aus der Feldzugsgruppe, ohne verlassen des Spiels, hat mit zureichender Begründung gegenüber dem Feldzugsleiter zu erfolgen. Ob die Begründung zureichend ist entscheidet der Feldzugsleiter.

(7) Eine endgültige Entfernung aus der Feldzugsgruppe aus Gründen des realen Lebens (bedingt gleichzeitiges Verlassen des Spiels) muss so früh wie möglich beim Feldzugsleiter angekündigt werden.


§ 9 Handel

Clanintern

(1) Clanmitglieder verpflichten sich innerhalb des Clans zu den Preisen zu handeln, die in der claninternen Handelsliste angegeben sind. (2) Die Steuer wird immer in voller Höhe vom Käufer übernommen.

Clanextern

(2) Wer mit einem clanfremden Handelspartner via Chat einen Handel vereinbart, hat sich an die Bedingungen des Handels zu halten, auch wenn er auf dem Weg zum Treffpunkt ein besseres Angebot bekommt.
(3) Ausnahmen davon sind nur zulässig, wenn die Handelsvereinbarung wider besseren Wissens um den realen Wert des Handelsgutes getroffen wurde. (Betrugschutz)
(4) Es ist untersagt Waren unter dem Preis der claninternen Preisliste zu verkaufen.


§ 10 - schwarze Liste

(1) Der Clan führt eine Liste, zur Verwaltung von Spielern, die unangenehm auffallen; die so genannte "schwarze Liste"

(2) In diese Schwarze Liste werden Spieler aufgenommen, die folgender Taten überführt werden:

(a) Kategorie 1
- Beleidigungen, Unhöflichkeiten gegenüber einem Clanmitglied
- mangelnde Hilfsbereitschaft eines clanfremden Mitglieds einer Kampfgruppe
- Ungefordertes Einmischen in Kämpfe ohne Entschuldigung, ohne Erhalt der Belohnung (Drop)

(b) Kategorie 2
- Grobe oder wiederholte Beleidigungen gegenüber einem Clanmitglied
- Unaufgefordetes Einmischen in Kämpfe ohne Entschuldigung und/oder Erhalt der Belohnung (Dropklau)
- öffentliche Verunglimpfung des Clans oder eines Mitglied des Clans
- Unterschlagung von Belohnungen (Drops) von weniger als 1 Gold wert, seitens eines Clanfremden Gruppenanführers

(c) Kategorie 3
- Massive oder wiederholte grobe Beleidigungen gegenüber einem Clanmitglied
- Wiederholtes unaufgefordetes Einmischen in Kämpfe ohne Entschuldigung und/oder Erhalt der Belohnung (Dropklau)
- wiederholte öffentliche Verunglimpfung des Clans oder eines Mitglied des Clans
- Unterschlagung von Belohnungen (Drops) von mehr als 1 Gold wert, seitens eines Clanfremden Gruppenanführers

(d) Kategorie 4
- Wiederholte massive Beleidigungen gegenüber einem Clanmitglied
- Unterschlagung von Belohnungen (Drops) von mehr als 5 Gold wert, oder aus Instanzen, seitens eines Clanfremden Gruppenanführers.
- Aufhetzen von Monstern, Moroks oder Henkern gegenüber einem Clanmitglied ohne ausreichenden Grund und/oder Versuch der sachlichen Klärung mit der Clansführung

( e) Kategorie 5

Wer einem Clanmitglied den Krieg erklärt und nicht zur Beilegung bereit ist, wird vom Clan gemieden. Das betrifft jeglichen Handel, Hilfeleistung und Kommunikation, die über Inhalte der Beilegung hinausgeht. Freundlichkeiten (auch in Form von Emoticons) sind zu unterlassen. Das Kommunikationsrecht mit diesem Mitspieler steht nur Mitgliedern des Ältestenrates zu und nur wenn es die Beilegung des Konfliktes zum Inhalt hat.

Solange der Kriegszustand anhält, wird der Kriegsgegner zum Feind erklärt und mit Henkerbesuchen und ähnlichem traktiert, bis er zu Friedensverhandlungen bereit ist.

(3) Als Konsequenz des Eintrages auf der Schwarzen Liste erfolgen folgende Sanktionen:

(a) Kategorie 1
Clanmitglieder bilden keine Kampfverbände mit diesem Spieler und diese erhalten auch keine anderweitige Kampfunterstützung.

(b) Kategorien 2 - 4
zusätzlich ergeht ein Embargo des Clans, es werden keine Handelsanfragen dieses Spielers beantwortet.

(4) Zusätzlich wird ein Strafgeld erhoben, welches an den Clan gezahlt werden muss, um von der Liste gelöscht zu werden. Dieses beträgt in

(a) Kategorie 1: 10 Silber
(b) Kategorie 2: (im Bedarfsfall) Wertersatz der geschuldeten Belohnung, mindestens aber 25 Silber
(c) Kategorie 3: (im Bedarfsfall) Wertersatz der geschuldeten Belohnung, mindestens aber 50 Silber
(d) Kategorie 4: (im Bedarfsfall) Wertersatz der geschuldeten Belohnung, mindestens aber 1 Gold
( e) Kategorie 5: richte sich nach den Ergebnissen der Friedensverhandlungen.

Der Wertersatz richtet sich nach dem Tagesdurchschnittspreis im Auktionshaus zum Zeitpunkt des Vorfalls.
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